Definition Postpaid
Postpaid heißt für den Endverbraucher soviel wie Telefonverträge mit nachträglicher Rechnung, allerdings gibt es auch Mobilfunkanbieter die Postpaidverträge ohne Grundgebühr und ohne Mindestvertragslaufzeit anbieten, diese ähneln einer Prepaidkarte.
Der Netzanbieter stellt dem Kunden eine Kundenkarte bzw. Postpaidkarte aus, die an ein erstelltes Kundenkonto gebunden ist. Am Ende der Abrechnungsperiode, meistens ein Monat, wird dem Kunden eine Rechnung zugestellt in der er alle angefallenen Gesprächsgebühren, Internetgebühren und ähnliches einsehen kann.
Im Postpaid Bereich gibt es viele unterschiedliche Tarife, zum einem Tarife für Geschäftsleute die viel telefonieren, diese haben meist eine hohe Grundgebühr, allerdings bezahlen diese Vertragsnehmer weniger für den Minutenpreis der Gespräche oder SMS.
Wenigtelefonierer haben dagegen Verträge mit einer kleineren Grundgebühr, aber höheren Minutenpreisen, diese werden meist noch aufgeteilt in Tages und –Abendtarife. Wer sich für die „Postpaid-Prepaid Variante“ entscheidet hat keine Grundgebühr und keine Vertragslaufzeiten, jedoch genießt man alle anderen Vorteile, wie z. B. die automatische Abbuchung der Gebühren vom Konto.
Das Monatliche Gesprächvolumen ist grundsätzlich unbegrenzt, eine regelmäßige Kostenkontrolle wie bei einer Prepaidkarte haben Sie allerdings nicht.
Mit einem Postpaidvertrag haben Sie auch die Möglichkeit gewisse Rufnummern oder generell Auslandsvorwahlen bzw. Nummern sperren zu lassen.
Im Gegensatz zur Prepaidkarte wird Ihr Gespräch nicht unterbrochen, wenn das Guthaben erschöpft bzw. erloschen ist.
Links:
Prepaid Handys
Prepaid Karte
Handy Karte
Gästebuchbilder
Handy Informationen
Kommentare